Hausordnung
Hausordnung Hohenstaufen-Gymnasium Bad Wimpfen
Das Einhalten der in der Hausordnung niedergelegten Rahmenbedingungen und Verhaltensregeln schafft Freiräume und bietet die Gewähr dafür, dass in unserer Schule
- die im Leitbild festgelegten Grundwerte Beachtung finden,
- sowie gegenseitige Fairness, Achtung und Toleranz das Zusammenleben prägen,
- der Schulbetrieb ordnungsgemäß abläuft,
- störungsfreies Lehren und nachhaltiges Lernen möglich sind,
- die einzelne Person sowie die Gemeinschaft vor Gefahren geschützt werden,
- dem Gesundheits- und Umweltschutz die erforderliche Geltung zukommt,
- mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen schonend umgegangen wird.
I. Verhalten
Die am Schulleben Beteiligten achten sich gegenseitig und gehen höflich-respektvoll miteinander um. Dies bedeutet vor allem auch, dass durch ruhiges, rücksichtsvolles Verhalten Störungen vermieden werden.
(1) Die Schülerinnen und Schüler finden sich pünktlich zu ihrem Unterricht ein. Beginnt der Unterricht nach der ersten Stunde, so betreten die Schülerinnen und Schüler erst in der Pause vor Beginn der Unterrichtsstunde die Klassenzimmer. In der unterrichtsfreien Zeit stehen die Aufenthaltsräume zur Verfügung, die ab 7.00 Uhr geöffnet werden.
(2) Ist eine Lehrkraft fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht in der Klasse anwesend, so meldet die Klassensprecherin bzw. der Klassensprecher dies im Sekretariat.
(3) Während des gesamten Schultages bleiben elektronische Medien der Schülerinnen und Schüler im Schulhaus und auf dem Schulgelände abgeschaltet, sofern sie nicht unterrichtlichen Zwecken dienen. Das Mitführen entsprechender Geräte bei Prüfungen gilt als Täuschungsversuch.
(4) Schulgebäude, Mobiliar und Unterrichtsmaterialien sind schonend zu behandeln. Jede Schülerin und jeder Schüler ist für den eigenen Arbeitsplatz verantwortlich. Für Ordnung und Sauberkeit in den Unterrichtsräumen und den zugehörigen Flurbereichen sorgen die Klassen und Kurse nach jeder Unterrichtseinheit, besonders nach Unterrichtsende. Dazu gehört auch das Hochstellen der Stühle, das Schließen der Fenster und das Ausschalten der Beleuchtung. Bei absichtlichen oder grob fahrlässigen Verunreinigungen, Beschädigungen und Zerstörungen haften die Verursacher bzw. ihre Erziehungsberechtigten.
II. Sicherheit
Unfallverhütung erfordert sicherheitsbewusstes, vorausschauendes Verhalten. Alle am Schulleben Beteiligten tragen aktiv dazu bei, Situationen zu vermeiden, die zu einer Gefährdung oder Verletzung von Personen bzw. einer Beschädigung von Sachen führen.
(1) Verkehrs- und Rettungswege sind stets freizuhalten, damit Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge im Notfall problemlos das Schulgebäude erreichen. Für das Abstellen von Mofas, Rollern, Motorrädern und Personenkraftwagen stehen die ausgewiesenen öffentlichen Parkplätze zur Verfügung. Fahrräder sind ausschließlich in den dafür vorgesehenen Zonen des Schulgeländes abzustellen und gegen Diebstahl zu sichern.
(2) Zur Vermeidung von Unfällen sind das Radfahren und die Benutzung sonstiger Fahrgeräte (z.B. Inline-Skates, Skateboards, etc.) auf dem Schulgelände nicht erlaubt.
(3) Es ist untersagt, Gegenstände, die zu einer Gefährdung, Verletzung oder Schädigung führen können, mit in die Schule zu bringen.
Das Mitbringen von sonstigen Gegenständen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Für abhanden gekommene oder zerstörte Wertsachen und Gegenstände, die nicht unmittelbar dem Schulbesuch dienen oder für den Unterricht benötigt werden (z.B. Schmuck, elektronische Geräte) wird von der Schule i.d.R. kein Ersatz geleistet. Insbesondere an Tagen mit Sportunterricht sollten die Schüler keine Wertsachen mitbringen, da diese nicht von der Schule sicher verwahrt werden können. Für dennoch mitgeführte Gegenstände gilt in Bezug auf das Fach Sport Folgendes: Die Schüler müssen zu Beginn des Sportunterrichts die mitgeführten Wertsachen in ein dafür von der Schule bereit gehaltenes Behältnis ablegen. Dies wird in der Turnhalle bzw. auf der Sportanlage so platziert, dass die Schüler es während des Unterrichts im Auge behalten können. Die Schüler sind allein für die sichere Verwahrung des Behältnisses verantwortlich. Die Lehrer übernehmen hierfür keinerlei Verantwortung oder Aufsicht.
(4) Im Schulgebäude sind Herumrennen, Schieben und Drängeln zu vermeiden; besondere Vorsicht ist an den Auf – und Abgängen sowie den Türen geboten. Es ist untersagt, sich aus Fenstern hinauszulehnen bzw. auf Fensterbänken zu sitzen.
(5) Bei Alarm verlassen die Schülerinnen und Schüler nach den Anweisungen der Lehrkräfte das Schulgebäude entsprechend den dafür aufgestellten Fluchtplänen.
(6) Zur Gewährleistung der Aufsichtspflicht dürfen minderjährige Schülerinnen und Schüler grundsätzlich das Schulgelände während der Unterrichtszeit und in den Pausen nur mit Genehmigung einer Lehrkraft verlassen. Mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten dürfen sie in der Mittagspause das Schulgelände verlassen.
III. Gesundheit
Gesundheitserziehung, Gesundheitsförderung und Gesundheitspflege sind für das Zusammenleben in der Schulgemeinschaft von besonderer Wichtigkeit. Vorrangige Ziele dabei sind, jeden Einzelnen dazu zu befähigen, sich gesundheitsrelevanter Verhaltensweisen bewusst zu werden, Verantwortung für die eigene Gesundheit und die Gesundheit anderer zu übernehmen sowie sich aktiv an der Gestaltung einer gesundheitsförderlichen Umwelt zu beteiligen.
(1) In der Schule sind der Verkauf, der Ausschank und der Konsum alkoholischer Getränke nicht erlaubt. Über Ausnahmen bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen entscheidet die Schulleitung.
(2) Das Rauchen ist auf dem Schulgelände grundsätzlich nicht erlaubt.
(3) Jeder Einzelne hilft mit, die von Drogen ausgehenden Gefahren für Gesundheit und Persönlichkeitsentwicklung abzuwenden.
(4) Für die Unfallverhütung und die Koordination von Hilfsmaßnahmen ist der Sicherheitsbeauftragte zuständig. Im Sport, in den Naturwissenschaften und in BK sind die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen zu beachten.
(5) Die Pausenzeiten dienen der Erholung. Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-10 verbringen die große Pause in der Regel im Freien. Bei besonders widrigen Wetterverhältnissen ist auch der Aufenthalt in den Gängen und in der Aula erlaubt. Die Klassenzimmer aller Klassen, die keinen Nachmittagsunterricht haben, werden am Ende des Vormittagsunterrichts von den jeweiligen Lehrkräften nach erfolgtem Klassenzimmer-Checkout abgeschlossen. Die anderen können in der Mittagspause als Arbeitsräume für die Schüler/innen der jeweiligen Klassen geöffnet bleiben.
(6) Die Ausgestaltung der Klassenzimmer und der sonstigen Schuleinrichtungen erfolgt unter Berücksichtigung aller gesundheitsrelevanten Aspekte.
(7) Zum Schutz vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel und Speisen tragen alle an deren Ausgabe Beteiligten dafür Sorge, dass die Hygiene-Richtlinien der zuständigen Behörden eingehalten werden. Von außen mitgebrachte warme Speisen dürfen nur in der Aula verzehrt werden.
IV. Umwelt
Der Schutz und Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen sind wichtige Ziele. Dabei bestimmt die Verantwortung für die Umwelt das Handeln aller am Schulleben Beteiligten.
(1) Investitionen und Anschaffungen erfolgen unter Berücksichtigung möglicher Umweltauswirkungen.
(2) Mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen (Rohstoffe, Energie, Wasser) wird sorgsam umgegangen.
(3) Umweltbelastungen – wie Lärm, Abfälle und Abwasser – sind auf ein vertretbares Maß zu reduzieren. Abfälle und Wertstoffe werden getrennt in den dafür vorgesehenen Behältnissen gesammelt.
(4) Schulgebäude und Schulgelände sollen als Lebensraum gestaltet und erhalten werden.
V. Allgemeine Hinweise
(1) Alle am Schulleben Beteiligten haben das Recht, die Einhaltung der Hausordnung einzufordern.
(2) Die im Einzelfall bestehenden Zuständigkeiten sind im Geschäftsverteilungsplan geregelt.
VI. Inkrafttreten
Die Hausordnung wurde am 09.11.2016 von der Gesamtlehrerkonferenz und am 24.11.2016 von der Schulkonferenz beschlossen und tritt am 01.12.2016 in Kraft.
Nutzungsordnung für Computereinrichtungen
Vorwort
Die folgenden Hinweise sollen den ordnungsgemäßen Zustand der Computereinrichtungen zum Nutzen der Schüler und Lehrer sicherstellen und Missbrauch verhindern. Missbrauch ist vorsätzliches und grob fahrlässiges Fehlverhalten, das zu haftungsrechtlichen Konsequenzen für die Nutzer (Schüler/Lehrer) bzw. die Eltern von Schülern, denen ein solches Fehlverhalten nachgewiesen wird, führen kann. Die Schulleitung geht davon aus, dass sich alle Nutzer an die Vorgaben halten und so den ordnungsgemäßen Betrieb gewährleisten. Verstöße haben dem Fehlverhalten entsprechende Konsequenzen zur Folge.
Nutzungsregeln
1 Passwörter
(1) Alle Schülerinnen und Schüler erhalten eine individuelle Nutzerkennung und wählen sich bei der ersten Benutzung ein individuelles Passwort, mit dem sie sich an vernetzten Computern der Schule anmelden können. Ohne individuelles Passwort ist keine Arbeit am Computer möglich. Nach Beendigung der Nutzung hat sich die Schülerin oder der Schüler am PC abzumelden. Benutzer, die ihr Passwort vergessen haben, melden sich umgehend bei ihrer Lehrerin / ihrem Lehrer bzw. dem Systemadministrator / der Systemadministratorin; sie erhalten ein neues Passwort.
(2) Jeder Benutzer ist für alle Aktivitäten, die unter seiner Identität ablaufen, voll verantwortlich. Deshalb muss das Passwort vertraulich gehalten werden. Das Arbeiten unter einem fremden Passwort ist verboten. Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist verpflichtet, dieses der Schule mitzuteilen.
2 Verbotene Nutzungen
Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung sofort zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen.
3 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Diese Daten werden in der Regel spätestens zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauches der schulischen Computer begründen. Alle auf den Computern und im Netzwerk befindlichen Daten unterliegen dem Zugriff der Systemadministratoren. Das ist nicht nur aufgrund der Aufsichtspflicht der Schule notwendig, sondern auch zur Sicherung des Betriebs, zur Pflege des Systems, zur Ressourcenplanung, zur Verfolgung von Fehlerfällen und zur Vermeidung von Missbrauch. Datenmanipulationen, die diesen Zugriff erschweren, sind zu unterlassen und haben ggf. den Entzug der Nutzungsberechtigung zur Folge.
(2) Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten durch verdachtsunabhängige Stichproben und in Fällen des Verdachts von Missbrauch Gebrauch machen.
4 Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation
(1) Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt. An den Computern darf nur für die Schule lizenzierte und vom Administrator installierte Software genutzt werden. Es ist ausdrücklich untersagt, ohne Genehmigung des Systemadministrators eigene Software zu installieren. Portable Software darf nur in dem für schulische Zwecke sinnvollen und erlaubten Rahmen verwendet werden.
Benutzer, die aktiv nach Lücken im Sicherheitssystem des Netzwerkes suchen und damit den wartungsarmen Betrieb gefährden und verhindern, verlieren ihre Nutzungsberechtigung.
(2) Fremdgeräte dürfen nicht an Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden. Speichermedien wie USB-Sticks sind erlaubt, sofern sie nur zur Datenspeicherung verwendet werden.
(3) Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von großen Dateien (z.B. Videos) aus dem Internet ist zu vermeiden.
(4) Das Abspeichern von Dateien ist nur im persönlichen Laufwerk H: (Eigene Dateien) zulässig. Jeder Schülerin / jedem Schüler steht dafür ein begrenzter Speicherplatz zur Verfügung. Zum Austausch von Dateien dürfen die Tauschlaufwerke verwendet werden. Es empfiehlt sich, dort abgespeicherte Dateien nach der Arbeit wieder zu löschen, denn sie begrenzen das eigene Kontingent ebenfalls. Jeder Benutzer ist für die Sicherung seiner Daten, z.B. auf USB-Sticks, selbst verantwortlich. Am Schuljahresende werden routinemäßig sämtliche Schülerdaten gelöscht.
5 Schutz der Geräte
(1) Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort der unterrichtenden Lehrkraft oder einem Systemadministrator / einer Systemadministratorin zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen. Besonders im Hinblick auf Daten oder Komponenten mit Viren, Würmern, Trojanischen Pferden oder sonstigen Schaden verursachenden Inhalten wird auf die notwendige Sorgfaltspflicht aller Benutzer hingewiesen.
Sollte eine Beschädigung vorsätzlich erfolgen (auch Manipulationen an Tastatur, Maus, Bildschirm etc.), ist mit schul- bzw. zivilrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
(2) Die Tastaturen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet. Deshalb ist in den Computerräumen Essen und Trinken grundsätzlich verboten.
6 Nutzung von Informationen aus dem Internet
(1) Der Internet-Zugang soll grundsätzlich nur für schulische Zwecke genutzt werden. Als schulisch ist auch ein elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der unter Berücksichtigung seines Inhalts und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit im Zusammenhang steht. Insbesondere dürfen über den schulischen Internetzugang keine kostenpflichtigen Dienste, Bestellungen oder Verträge abgeschlossen werden.
(2) Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich. Dennoch nutzt das Hohenstaufen-Gymnasium zur Unterstützung hinsichtlich der Aufsichtspflicht den von BelWü angebotenen Internet-Filter. Dieser sperrt jugendgefährdende Inhalte. Er greift für alle Benutzer des Schulnetzes.
Hinweis: Die Schulleitung kann hierdurch nicht die Sperrung sämtlicher jugendgefährdender URLs garantieren, da eine Erfassung sämtlicher Inhalte des Internet unmöglich ist.
(3) Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden.
(4) Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten.
7 Versenden von Informationen in das Internet
(1) Werden Informationen unter dem Absendernamen der Schule in das Internet versandt, geschieht das unter Beachtung der allgemein anerkannten Umgangsformen. Die Veröffentlichung von Internetseiten der Schule bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung. Jegliche Verunglimpfung anderer Personen in Wort oder Bild, auch innerhalb des Schulnetzes, ist untersagt und zieht gegebenenfalls zivil- bzw. strafrechtliche Konsequenzen und/oder Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß §90 Schulgesetz nach sich.
(2) Für fremde Inhalte ist insbesondere das Urheberrecht zu beachten. So dürfen zum Beispiel digitalisierte Texte, Bilder und andere Materialien nur mit Erlaubnis der Urheber in eigenen Internetseiten verwandt werden. Der Urheber ist zu nennen, wenn dieser es wünscht.
(3) Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Die Veröffentlichung von Fotos und Schülermaterialien im Internet ist nur gestattet mit der Genehmigung der Schülerinnen und Schüler sowie im Falle der Minderjährigkeit ihrer Erziehungsberechtigten.
Schlussvorschriften
Einmal zu jedem Schuljahresbeginn findet eine Nutzerbelehrung durch den Klassenlehrer statt, die im Klassenbuch protokolliert wird.
Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz kopieren oder verbotene Inhalte nutzen, machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden.
Zuwiderhandlungen gegen die Nutzungsregeln können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß §90 Schulgesetz zur Folge haben.